Dynamische Stromtarife versprechen finanzielle Vorteile, wenn Energie genau dann verbraucht wird, wenn sie an der Strombörse günstig ist. Bei solchen Verträgen ändern sich die Preise stündlich. In der Praxis kann die Umsetzung jedoch an fehlender Messtechnik scheitern, wie Erfahrungen von Verbrauchern und Berichte von MDR AKTUELL zeigen. Wer von schwankenden Börsenpreisen profitieren möchte, muss daher die richtige Reihenfolge bei der Planung beachten.
Der richtige Ablauf: Erst das intelligente Messsystem, dann der Vertrag
Verbraucherschützer raten dringend dazu, die Reihenfolge beim Wechsel nicht zu vertauschen. Gregor Hermanni, Referent für Energierecht bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, empfiehlt klar: Bevor ein dynamischer Stromtarif abgeschlossen wird, sollte man sich um das intelligente Messsystem kümmern. Hintergrund sind zwei unterschiedliche Akteure auf dem Markt:
- Der Stromversorger: Mit ihm wird der eigentliche Stromvertrag für den dynamischen Tarif abgeschlossen.
- Der Messstellenbetreiber: Er ist für den Einbau, den Betrieb, die Wartung und die Ablesung des Stromzählers zuständig. Im Regelfall handelt es sich dabei um den grundzuständigen Netzbetreiber im jeweiligen Gebiet.
Wer wissen möchte, wer in seinem Fall zuständig ist, findet diese Information auf der eigenen Stromrechnung. Dort kann auch der entsprechende Einbau beantragt werden.
Anbieter prüfen Messtechnik im Bestellprozess
Energieversorger haben sich auf die neue Tarifform eingestellt. Der mitteldeutsche Energieversorger EnviaM bietet seinen Kunden bereits seit Ende 2024 die Möglichkeit an, dynamische Strompreise zu nutzen. Um Probleme im Ablauf zu vermeiden, wird die technische Eignung nach Angaben des Unternehmens direkt im Vorfeld geprüft. Cornelia Sommerfeld von EnviaM erläutert das Vorgehen: Im Bestellprozess ist ein Zählerprüfungstool integriert, das prüft, ob der zu Hause verbaute Zähler geeignet ist. Zudem besteht die Option, den Tarif in Kombination mit einer modernen Messeinrichtung – einem digitalen Stromzähler zusammen mit einer App – zu nutzen. Besonders für Haushalte, die sich nach Anfang 2024 eine Wallbox, eine Wärmepumpe oder eine Photovoltaikanlage angeschafft haben, lohnt sich laut EnviaM der Einsatz steuerbarer smarter Technik, da dies zu reduzierten Netzkosten führen kann.
Gesetzlicher Anspruch und Fristen für den Einbau
Nicht nur Betreiber bestimmter Neuanlagen haben ein Interesse an smarter Messtechnik. Seit Beginn des Jahres 2025 haben Verbraucher generell einen gesetzlichen Anspruch auf den Einbau eines Smart Meters. Wird der Einbau beim zuständigen Messstellenbetreiber beantragt, gilt laut Verbraucherschützer Hermanni eine klare Frist: Das Unternehmen hat maximal vier Monate Zeit, um das intelligente Messsystem zu installieren. Sollte dieser Zeitraum in begründeten Ausnahmesituationen überschritten werden, ist eine schriftliche Begründung erforderlich. Erscheint diese Begründung für den Verbraucher nicht glaubwürdig, besteht die Möglichkeit, rechtlich dagegen vorzugehen.
Die Energiewende und der Erfolg flexibler Stromtarife hängen somit nicht nur von attraktiven Börsenpreisen ab, sondern vor allem davon, dass die Prozesse rund um den Zähleraustausch verlässlich und innerhalb der gesetzlichen Fristen ablaufen.

