Die Nutzung von Smartphones am Steuer zählt zu den größten Unfallursachen im deutschen Straßenverkehr, wird von vielen Autofahrern jedoch nach wie vor als geringfügiges Vergehen wahrgenommen. Um dieser gefährlichen Ablenkung entschlossener entgegenzuwirken, plant das Bundesverkehrsministerium einen flächendeckenden Einsatz sogenannter Handyblitzer. Eine entsprechende Prüfung zur Schaffung einer einheitlichen bundesgesetzlichen Regelung im Straßenverkehrsgesetz wurde angekündigt, nachdem mit den Spezialkameras bislang durchweg positive Erfahrungen gesammelt wurden.
Technologie und Funktionsweise der MonoCam
Bei den eingesetzten Geräten handelt es sich um Spezialblitzer des Typs MonoCam, die in der Regel von Brücken aus den fließenden Verkehr auf Autobahnen überwachen. Eine hochauflösende Kamera nimmt das Cockpit aus einer erhöhten Position von vorn auf. Eine integrierte künstliche Intelligenz analysiert die Aufnahmen in Bruchteilen von Sekunden und sucht gezielt nach typischen Handhaltungen oder elektronischen Geräten in der Hand des Fahrers.
Wenn die Software einen Verdacht auf unzulässige Handynutzung erkennt, wird automatisch ein Beweisfoto geschossen. Anschließend erfolgt eine menschliche Nachkontrolle, bei der überprüft wird, ob auf der Aufnahme tatsächlich ein klarer Verstoß vorliegt.
Rechtliche Situation und Forderung nach bundeseinheitlichen Regeln
Bisher fehlen in den meisten Bundesländern die spezifischen rechtlichen Grundlagen für den Betrieb dieser automatisierten Kameras, weshalb die Länder eine bundesgesetzliche Regelung fordern, um einen Flickenteppich zu verhindern. Einige Bundesländer sind bereits im Alleingang vorgegangen:
- Rheinland-Pfalz: Nutzt die Spezialblitzer seit März 2025 im Rahmen eines Pilotprojekts und hat hierfür eine Rechtsgrundlage im Polizeigesetz verankert.
- Sachsen-Anhalt und Hessen: Verfügen ebenfalls über eigene polizeigesetzliche Regelungen, die jedoch in ihrer Ausgestaltung voneinander abweichen.
Bußgelder und Konsequenzen bei Verstößen
Wird ein Autofahrer ertappt, sieht der bundeseinheitliche Bußgeldkatalog klare Sanktionen vor: Wer verbotsbedingt ein Smartphone bedient, muss standardmäßig mit einem Bußgeld von 100 Euro und einem Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg rechnen. Kommt durch die Ablenkung eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer hinzu, erhöht sich die Strafe auf 150 Euro, zudem drohen zwei Punkte und ein einmonatiges Fahrverbot.
